Stellungnahme/Leitgedanken zur solaren Energieerzeugung

veröffentlicht am 21.09.2021

Spätestens nach der Naturkatastrophe im Ahrtal ist jedem klar geworden, dass alles getan werden muss, um den Klimawandel zu bekämpfen und den CO2-Ausstoss schneller als bisher vermutet zu reduzieren. Dazu kann jede Kommune ihren Beitrag leisten, indem sie den Ausbau der regenerativen Energien forciert. Auch wir als Stadt Vilseck müssen und wollen unseren Beitrag dazu leisten und stehen vor der großen Herausforderung, die vorgegebenen nationalen Klimaziele zu verfolgen und eigene Strategien auf den Weg zu bringen. Die Kommunen sind in ihrer Gesamtheit wichtige Impulsgeber für den Klimaschutz.

Solarpark Schlichter Hölzl (Quelle: W. Ertl)

Aufgrund unserer Randlage zum TrÜbPl konnten bisher im Gemeindegebiet von Vilseck keine Windräder errichtet werden - auch künftig erscheint dies eher fraglich. Daher kommt für unser Gemeindegebiet hauptsächlich Solarstrom für die regenerative Stromerzeugung und als Beitrag zur Energiewende infrage. Deshalb waren wir im Stadtrat bisher aufgeschlossen, wenn es um Anfragen von Investoren diesbezüglich ging.

Aus den Sitzungsunterlagen geht hervor:

Auf 75,54 ha städtischer Gesamt-Fläche der bisher genehmigten Solarparks werden 68,9 MWp Solarstrom erzeugt. In diesem Wert ist der Solarpark Hohenzant mit inkludiert, der derzeit noch nicht am Netz ist. Im Jahr 2018 wurden laut Vorlagenbericht 53,3 MWh Strom in der Stadt Vilseck verbraucht. Dieser Wert schliesst die privaten Haushalte und alle Gewerbebetriebe und sonstige Stromabnehmer mit ein. Wir erzeugen damit mehr Strom – rund das 1,3 fache - auf unserem Gemeindegebiet, als wir verbrauchen. Das ist schon mal ein sehr vorzeigbarer Beitrag.

Fläche der Stadt Vilseck ist 6.471 ha. Somit sind ca. 1,2 % der Gemeindefläche mit Solarparks belegt. Laut neuesten Studien werden ca. 2% der Landesfläche allein für Windkraft benötigt, will man die Klimaziele erreichen.

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Solarparks (in orange, im Gebiet der Stadt Vilseck, Stand: Sept. 2021 (Quelle: Stadt Vilseck)

Bei einigen dieser Projekte konnte auch eine finanzielle Beteiligung der Bürger bzw der Stadt selbst erreicht werden. Wünschenswert wäre hier eine bundeseinheitliche Regelung, mit der die jeweiligen Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung beteiligt werden, etwa in Form einer Außenbereichsabgabe oder einer angepassten Konzessionsabgabe.

Doch nun sind wir an einem Punkt angekommen, wo die Akzeptanz bei der Bürgerschaft an ihre Grenzen kommt. Kritiker dieser PV-Anlagen führen ins Feld: das Landschaftsbild und Erholungsraum werde beeinträchtigt, manche befürchten eine Wertminderung von angrenzenden Grundstücken oder bemängeln, dass die Eingrünung der Anlage zu wünschen übriglässt. Vor allem aber die Größe der Anlagen und der damit verbundene Flächenverbrauch zulasten der Nahrungsmittelproduktion stößt auf Kritik. Um nur einiges zu nennen.

Deshalb müssen wir uns als politische Entscheidungsträger die weitere Vorgehensweise gut überlegen.

Für die Realisierung weiterer Solarparks ist ein angemessenes Flächenangebot erforderlich, gleichzeitig dürfen der Natur- und Umweltschutz und die Landwirtschaft nicht in Ihrer Entwicklung gehindert werden. Nach momentaner Gesetzeslage (EEG Gesetz) dürfen Solarstromanlagen auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 110 Metern errichtet werden. Ein Solarpark in unserer Gemeinde fällt darunter. Weitere könnten folgen.

Weitere Photovoltaikanlagen im Außenbereich sollten möglichst auf Konversionsflächen oder vorbelasteten Standorten errichtet werden. Dazu sollten auch ertragsschwache Acker- und Grünlandflächen in die engere Standortauswahl kommen.

Im Umkehrschluss sollten Solarparks nicht auf Flächen errichtet werden, die aufgrund ihrer natürlichen Eignung und Ertragsfähigkeit für die landwirtschaftliche Produktion von Lebensmitteln und Futtermitteln besonders gut geeignet sind. Dies schließt höherwertige Ackerböden ein.

Hybride Modelle, die eine Kombination aus Photovoltaik und landwirtschaftlicher Nutzung ermöglichen, sind zukunftsweisende Konzepte.

Wir als Stadtrat haben im Zuge der kommunalen Planungshoheit nun darüber zu befinden, ob weitere Anlagen genehmigt werden. Für die weitere Vorgehensweise brauchen wir unbedingt einen soliden Kriterienkatalog als steuerndes Element und Entscheidungsgrundlage. In so einem Dokument werden verschiedenste Kriterien festgelegt und möglichst genau definiert. Zum Beispiel: Die max. Anlagengröße in Hektar, ein festzusetzender Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung, Definition der Sichtbarkeit des Solarparks bzw. dessen Einbindung in das Landschaftsbild, Ausschluss von Schutzgebieten, Verträglichkeit mit dem Natur- und Artenschutz, um einige Punkte aufzuzählen.

Unverzichtbar aus unserer Sicht:

Begrenzung des jährlichen Zubaus an Freiflächen-Photovoltaik sowie des maximalen Zubaus insgesamt.


Es gibt bereits einige Kommunen, die sich solch ein Hilfsinstrument bzw sich einen Leitfaden erarbeitet haben. Letztendlich soll so ein Kriterienkatalog dazu dienen, eine objektive und nachvollziehbare Entscheidung über ein Ja oder Nein des Stadtrats zu jedem Einzelantrag zu treffen.

Unterm Strich Zustimmung unserer Fraktion zum Vorschlag, diesbezüglich einen AK einzurichten und das Thema in der November Klausur abschliessend zu beraten und dann in der folgenden SR Sitzung zu beschliessen. Danach kann jeder der jetzt vorliegenden Anträge einzeln bewertet werden und abschliessend darüber entschieden werden. Das sollte noch im Dezember dieses Jahres erfolgen.

Wilhelm Ertl, Fraktionsvorsitzender EHB-FW