Stadtratssitzung vom 7.12.2020 – TOP 4:

veröffentlicht am 20.12.2020

 

(Bild/Screenshot: O-Netz)

Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen CSU und Junge Union Bayern auf Inanspruchnahme des Förderprogramms "Digitales Rathaus"

Pressebericht auf Onetz.de

Ergänzende Information zu o.g. Pressebericht:

Wortbeitrag des Fraktionsvorsitzenden Wilhelm Ertl

Der Vorsitzende der Fraktion „Einheitsblock – Freie Wählerschaft“ (EHB-FW), Wilhelm Ertl, erklärte eingangs seiner Ausführungen, dass die Themen „Digitales Rathaus“ und „Bürger-App“ zwei Kernpunkte im Wahlprogramm seiner Gruppierung gewesen seien. Da die Digitalisierung in der freien Wirtschaft schon zügig anlaufe, dürfe es auch die Stadt Vilseck nicht versäumen, auf den Zug aufzuspringen. In den letzten Monaten sei dieses Ziel im Stadtrat thematisiert worden. Unter anderem auf der diesjährigen Klausur wurde deutlich, dass alle Fraktionen im Stadtrat dies wünschen und es positiv sehen und somit ein Konsens darüber bestehe.

Als Vorteile der rathausinternen Digitalisierung nannte Ertl:

  • Steigerung der Effizienz der Verwaltungsdienstleistungen durch Beschleunigung von internen und externen Geschäftsprozessen
  • Leichteren Zugriff auf aktuelle Informationen sowie Bearbeitungsstände der Verwaltungsvorgänge
  • Die Schaffung moderner Arbeitsformen für unsere Mitarbeiter

E-Government und E-Services würden den Bürgern die Abwicklung von Behördengängen ermöglichen und erleichtern. Ein gewisser Anteil der Bürgerschaft erwarte dies von den öffentlichen Verwaltungen. Denn Online Services könne man 24 Stunden am Tag in Anspruch nehmen, anstatt seine Behördengänge an den Öffnungszeiten des Rathauses auszurichten. Aber dem seien auch Grenzen gesetzt. In vielen Fällen bleibe dem Bürger der persönliche Gang zur Verwaltung, sprich ins Rathaus, nicht erspart.

Darum solle man auch die Kehrseite der Medaille betrachten. Ertl zitierte dazu aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2017. Hier sei in drei größeren Städten in Baden-Württemberg, wo umfangreich E-Services angeboten wurden, zunächst eine mangelhafte Nutzung der digitalen Angebote festgestellt worden. Als Gründe nennt die Studie die Unkenntnis von Angeboten, Hardware-Probleme der Bürger und gestiegene Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.

Ferner habe die Studie aufgezeigt, dass auf der kommunalen Ebene nicht nur die Bürger, sondern auch die Mitarbeiter in der Verwaltung den persönlichen Kontakt weit mehr schätzen als die übrigen Zugangswege zur Verwaltung. Aus Bürgersicht seien vor allem ältere Menschen dankbar, wenn sie Verwaltungsangelegenheiten weiterhin persönlich abwickeln können – nicht nur wegen etwaiger Schwierigkeiten im Umgang mit IT-Technologie, sondern auch, um „Entfremdungseffekten“ entgegenzuwirken.

Für die Bürger müssten, so der Bericht, Anreizsysteme zur Nutzung der digitalen Angebote – etwa über Gebühren- oder Zeitersparnis geschaffen werden, damit ein echter Mehrwert entsteht und die Dienste akzeptiert und genutzt werden.

Aus den Ergebnissen dieser Studie leitete Ertl die Konsequenz ab, dass die Stadt Vilseck einerseits neue digitale Angebote schaffen müsse, aber andererseits zugleich die bisherigen Strukturen parallel dazu aufrechterhalten müsse.

Der Stadtrat müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Digitalisierung des Rathauses ein komplexes und aufwendiges Vorhaben darstellt. Dafür müsse der Stadtrat die technologischen, personellen und finanziellen Ressourcen bereitstellen. Je nachdem, wie umfangreich die Tiefe der Digitalisierung ausgestaltet werden soll, steigt auch der Anspruch an die Ressourcen.

Der Umstieg auf die digitale Transformation setze voraus, dass alle Mitarbeiter(innen) in der Verwaltung von Anfang an mit eingebunden werden. Die Frage, wie sich die zukünftige digitale Abwicklung von Verwaltungsvorgängen auf die Arbeitsprozesse und -Arbeitssituation der einzelnen Beschäftigten auswirkt, ist offen zu kommunizieren. Es würde wenig Sinn machen diesen Umstieg per Beschluss aufzuzwingen.

Es gebe noch viele Fragen zu klären, ehe der Stadtrat haushaltswirksame Entscheidungen dazu treffen kann. Ertl befand, dass in der Verwaltung die Fachleute da seien, die alle Hürden auf dem Weg dahin, wie beispielsweise die Rechtsfragen, die Beschaffung der kompatiblen Technik, Hardware und Software, oder auch die Umsetzung vor Ort, Kommunikationswerkzeuge, Tools und Prozesse, Schritt für Schritt abarbeiten können.

Ertl benannte Geschäftsleiter Harald Kergl und EDV-Fachmann Matthias Rösch stellvertretend für die gesamte Verwaltung, Diese hätten mit viel Eigeninitiative und großen Sachverstand bereits die Weichenstellungen aufgenommen. Dafür zollte Ertl den Dank und vollste Anerkennung seitens seiner Fraktion EHB-FW an die beteiligte Verwaltung.

Als zeitliches Ziel zur Umsetzung wäre das Jahr 2024 bis spätestens 2026 eine gute Richtschnur. Auch für die Haushaltsplanung hätte dies den großen Vorteil, dass die notwendigen Investitionen über mehrere Jahre verteilt werden können. Da das derzeitige Förderprogramm des Freistaats Bayern noch bis 30.9.2023 läuft, sei kein Zeitdruck hinsichtlich der Förderung gegeben. Dies gebe dem Stadtrat die Zeit für ausgereifte und ausgewogene Entscheidungen bei der schrittweisen Umsetzung.

Der geänderte Beschlussvorschlag, den er selbst, Ertl, zum Antrag der CSU/JU ausgearbeitet habe, bekräftige auch das Ansinnen der Fraktion EHB-FW nach einer Umsetzung der digitalen Transformation in der laufenden Wahlperiode bis 2026. Dieser Beschlussvorschlag lautet:

„Die Verwaltung wird beauftragt, den bereits eingeschlagenen Weg hin zum „Digitalen Rathaus“ und Einführung einer Bürger-App fortzuführen. Die Verwaltung wird gebeten, in regelmäßigen Zeitabständen über den Fortschritt an den gesamten Stadtrat oder Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.“

Abstimmung dazu: Einstimmig angenommen (21:0).

Anmerkung dazu: Über den eigentlichen Antrag der CSU/JU wurde somit nicht abgestimmt

Wie geht es weiter ? Die Digitalisierung im Rathaus wird beschlussgemäß fortgesetzt


Beitrags-Kategorien

Allgemein Stadtrat